Das LG München I behandelt memorisierte Musikwerke in einem KI-Modell als Vervielfältigungen, begrenzt die Text-und-Data-Mining-Schranke und ordnet bestimmte KI-Ausgaben dem Modellanbieter zu. Eine erste Einordnung des noch nicht rechtskräftigen Urteils.
Thema: Urheberrecht
Das LG München I bejahte urheberrechtlich relevante Vervielfältigungen geschützter Musikwerke im KI-Modell und in den erzeugten Outputs. Auch das Angebot des Musikgenerators könne eine öffentliche Wiedergabe darstellen. Die Schranke für Text und Data Mining erfasse nicht die Übernahme geschützter Werke in die Modellparameter. Für die in den USA erfolgten Trainingshandlungen verneinte das Gericht zudem die Voraussetzungen des Fair Use.